Benutzerregeln

Nutzung

Die Anlage wird ausschliesslich für die Ausübung von Beachsportarten durch Kleingruppen oder durch eine Schulklasse genutzt.
Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung des Beachsportvereins (BSV).
Die Anlage steht allen interessierten BenutzerInnen zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit Spielfelder zu reservieren. Wer ein Spielfeld reserviert, hat während der reservierten Zeit Vorrang vor allen anderen BenutzerInnen. Jede Reservationsbestätigung ist auszudrucken und auf Verlangen vorzuweisen.

Im Normalbetrieb ist auf Platz 1 und Platz 3 ein Beachvolleyballfeld und auf Platz 2 ein Beachsoccerfeld aufgestellt. Allfällige Umbauarbeiten sind in den Benützungszeiten (Mietdauer) zu berücksichtigen. Die Anlage ist bis zur Beendigung der Mietdauer wieder in den ursprünglichen Zustand (Normalbetrieb) zu stellen.
Umbauarbeiten dürfen nur von instruierten Personen oder vom Platzwart (gegen Entgelt) vorgenommen werden.
Abweichende Handhabungen dürfen nur in expliziter Absprache mit den nachfolgenden Benutzern oder dem Platzwart getätigt werden.

Sorgfalt, Ordnung und Sauberkeit

Im Umgang mit der Anlage ist grösste Sorgfalt aufzubringen. BenutzerInnen der Anlage haben eine verantwortliche Person zu bezeichnen.
Die Anlageteile dürfen nur gemäss ihrer Bestimmung genutzt werden.
Beschädigungen müssen sofort dem dem Anlagenwart gemeldet werden.
Besteht eine Unfallgefahr ist der Spielbetrieb einzustellen.
Für grobfahrlässige Beschädigungen haften die Nutzer.
Auf der ganzen Anlage besteht während dem Normalbetrieb ein Verbot für Alkohol, Tabak und andere Suchtmittel.
Esswaren und Kaugummi sind auf demSandplatz verboten.
Getränke in Glasflaschen sind während dem Normalbetrieb auf dem ganzen Gelände verboten. Es ist auf ein scherbenfreies Spielfeld zu achten.
Tiere sind innerhalb der Umzäunung nicht erlaubt.
Es besteht ein generelles Fahrverbot innerhalb der Beachsportanlage.
Abfall muss durch die Verursacher entsorgt und Verunreinigungen behoben werden.
Nach Spielende muss das Netz gelöst und der Platz ausgeglichen werden.
Die Anlage ist nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zu verlassen und die Türen sind zu schliessen.
Bei der Benutzung der Anlage dürfen keine eigenen Lichtquellen und Musikanlagen verwendet werden.

Sportmaterial und Geräte

Umbauten dürfen nur in Absprache mit dem Anlagenwart vorgenommen werden. Für Um- und Rückbauten müssen die BenutzerInnen / MieterInnen Personal zur Verfügung stellen

Veranstaltungen

Für Veranstaltungen muss eine Bewilligung beim Vorstand des BSV eingeholt werden. Bei jedem Anlass hat der Veranstalter für eine tadellose Signalisation der Zufahrtsstrassen und für eine interne Beschriftung zu sorgen. Fahrzeuge dürfen nur beim Marktplatz abgestellt werden. Der Veranstalter ist mit Einweisposten für ein geordnetes Parkieren verantwortlich.

Garderoben und Toiletten

Die Garderoben und Toiletten der Turnhalle dürfen nicht benutzt werden. Während den Öffnungszeiten der Beachsportanlage stehen die Aussentoiletten bei der Sporthalle (beim Ende der Laufbahnlinks vor den Treppen zum Basketballplatz ) zur Verfügung. Am Gerätehaus ist ein Schlüssel hinterlegt. Der Code für den Schlüsselsafe wird mit der Reservierung bekanntgegeben.
Auf dem Platz steht eine Kaltwasserdusche zur Verfügung. Das Duschen mit Duschmittel und Shampoo ist verboten. .

Fahrzeuge und Parkplätze

Fahrzeuge dürfen nur beim Marktplatz abgestellt werden.

Haftung

Die Benutzung der Beachsportanlage geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache der BenutzerInnen. Im Falle eines Unfalls bei Kindern haften die Eltern.
Der Beachsportverein Grabs und die Schulgemeinde Grabs übernehmen keine Haftung.

Benutzerreglement Beachsportanlage, als pdf.

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